
Am 30. November 2025 findet die allgemeine Kirchenwahl,
also die Wahl unseres Kirchengemeinderats und der Landessynode.
Es wird die Möglichkeit der Briefwahl geben.
Die gewählten Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte werden nach ihrer Wahl in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Die Verpflichtung, die sie dabei abgeben, lautet: „Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhelfen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des Evangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung unserer Landeskirche tun.“ (§ 34 KWO)
Wir bitten die Gemeinde, sich rege an der Wahl zu beteiligen.
Erstellt von frank.steisslinger am